Lokalfunksystem

Radio aus NRW
für NRW

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Zwei-Säulen-Modell
Der Gesetzgeber hat den Lokalfunkern im Land ein einmaliges Modell mit auf den Weg gegeben. Um eine Vermengung von publizistischen und wirtschaftlichen Interessen zu verhindern, wurden Programm und wirtschaftliche Verantwortung durch das sogenannte “Zwei-Säulen-Modell” voneinander getrennt.

Veranstaltergemeinschaft
Das Programm unterliegt der Verantwortung und Kontrolle der Veranstaltergemeinschaft (VG). Die VG setzt sich aus Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen zusammen. Dazu gehören unter anderem Kirchen, Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände. Die genaue Zusammensetzung bestimmt das Landesmediengesetz. Die VG ist Arbeitgeber der Redaktion und beruft gemeinsam mit der Betriebsgesellschaft den Chefredakteur.

Zwei-Säulen-Modell
Der Gesetzgeber hat den Lokalfunkern im Land ein einmaliges Modell mit auf den Weg gegeben. Um eine Vermengung von publizistischen und wirtschaftlichen Interessen zu verhindern, wurden Programm und wirtschaftliche Verantwortung durch das sogenannte “Zwei-Säulen-Modell” voneinander getrennt.

Veranstaltergemeinschaft
Das Programm unterliegt der Verantwortung und Kontrolle der Veranstaltergemeinschaft (VG). Die VG setzt sich aus Vertretern gesellschaftlich relevanter Gruppen zusammen. Dazu gehören unter anderem Kirchen, Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände. Die genaue Zusammensetzung bestimmt das Landesmediengesetz. Die VG ist Arbeitgeber der Redaktion und beruft gemeinsam mit der Betriebsgesellschaft den Chefredakteur.

Betriebsgesellschaft
Für den wirtschaftlichen Erfolg des Lokalradios ist die Betriebsgesellschaft (BG) zuständig. Ihre Aufgabe ist es, den Sendebetrieb durch die Bereitstellung der notwendigen logistischen und technischen Einrichtungen zu garantieren.

Einigung vorausgesetzt
Quasi im Austausch für Logistik und Technik stellt die VG der BG Sendezeit für die Platzierung lokaler Werbung zur Verfügung. Das Landesmediengesetz weist den ortsansässigen Zeitungsverlegern 75% und den Kommunen 25% der Anteile an der “wirtschaftlichen Säule” zu. Grundvoraussetzung für die Lizenzierung von Lokalradios ist der Vertragsabschluss zwischen einer VG und einer BG.

Betriebsgesellschaft
Für den wirtschaftlichen Erfolg des Lokalradios ist die Betriebsgesellschaft (BG) zuständig. Ihre Aufgabe ist es, den Sendebetrieb durch die Bereitstellung der notwendigen logistischen und technischen Einrichtungen zu garantieren.

Einigung vorausgesetzt
Quasi im Austausch für Logistik und Technik stellt die VG der BG Sendezeit für die Platzierung lokaler Werbung zur Verfügung. Das Landesmediengesetz weist den ortsansässigen Zeitungsverlegern 75% und den Kommunen 25% der Anteile an der “wirtschaftlichen Säule” zu. Grundvoraussetzung für die Lizenzierung von Lokalradios ist der Vertragsabschluss zwischen einer VG und einer BG.